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Ungelesen 08.01.17, 15:09   #1
Benutzerbild von Joejoejoejoe
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Joejoejoejoe ist offline
Joejoejoejoe
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"Verlängerte Kündigungsfristen" - Was?

Hallo zusammen

Ich bin gerade dabei, mir einen neuen Job zu suchen.
In meinem Arbeitsvertrag zu meinem aktuellen Job habe ich beim Punkt Kündigung folgenden Satz stehen:

"Es gelten die Verlängerten Kündigungsfristen"

Hat jemand ne Ahnung was das genau bedeutet bzw. ob das rechtens ist?

Viele Grüße :-)

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Ungelesen 08.01.17, 16:58   #2 Top
Benutzerbild von vladi63
Mitglied seit: Dec 2014
Beiträge: 1.602
vladi63 ist offline
vladi63
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"Verlängerte Kündigungsfristen" - Was?

schau mal hier!

Auszug daraus:
Bei längerer Betriebszugehörigkeit gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängerte gesetzliche Kündigungsfristen, die sich an der Dauer des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses orientieren:
Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist

2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
10 Jahre 4 Monate zum Monatsende
12 Jahre 5 Monate zum Monatsende
15 Jahre 6 Monate zum Monatsende
20 Jahre 7 Monate zum Monatsende

Für die Berechnung der Beschäftigungsdauer bleiben nach dem Wortlaut des Gesetzes die Zeiten vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers außer Betracht. Diese Regelung stellt wohl einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar und sollte daher nicht mehr angewandt werden. Das entschied auch der EuGH in seinem Urteil vom 19. Januar 2010 (Az: C-555/07).
Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber, so dass für die Kündigung durch den Arbeitnehmer immer die Grundkündigungsfrist von vier Wochen gilt. Während einer vereinbarten Probezeit (bis sechs Monate) beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, es sei denn es wurde eine längere Kündigungsfrist vereinbart. Dies gilt für eine Kündigung sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber. Eine Verlängerung der Kündigungsfristen ist stets möglich. Es dürfen allerdings für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längere Fristen vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

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