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Ungelesen 01.12.18, 19:17   #1
Benutzerbild von Kundendlenst
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Dürfen Piloten und Ärzte auch mit HIV arbeiten?

Zitat:
Rund 86.000 Menschen leben in Deutschland mit HIV, die meisten sind erwerbstätig. Viele sprechen im Beruf jedoch nicht über ihre Infektion. Welche Rechte haben sie? Die wichtigsten Antworten zum Welt-Aids-Tag.

Mit HIV infiziert? Das hat heute längst nicht mehr dieselben Konsequenzen wie noch vor 30 Jahren. Denn die Viren lassen sich im Körper mit Tabletten so weit zurückdrängen, dass sie nicht mehr nachweisbar sind. Wer rechtzeitig behandelt wird, ist nicht ansteckend und kann mit der Infektion viele Jahre ohne Einschränkungen leben.

Zumindest ohne gesundheitliche Einschränkungen. Denn gesellschaftlich und sozial kann es durchaus gravierende Folgen haben, wenn man sich mit dieser Erkrankung outet. Betroffene berichten von Unwissenheit und Vorurteilen gegenüber HIV-positiven Menschen.

Besonders im beruflichen Kontext ist die Angst oft groß, entdeckt zu werden. Wie reagieren wohl die Vorgesetzten, die Kunden, Kollegen? Dabei hat sich gerade in der Arbeitswelt in den vergangenen Jahren einiges getan, was die Rechte von HIV-Infizierten stärkt. Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Sind Menschen mit HIV arbeitsfähig?

Ja, wenn die Krankheit richtig therapiert wird und die Betroffenen regelmäßig Tabletten nehmen, sind sie ebenso leistungsfähig wie jemand ohne HIV. Nach Erkenntnissen der Deutschen Aids-Hilfe sind sie im Schnitt nicht häufiger krank geschrieben als ihre Kollegen. Nur wenige leiden noch unter Nebenwirkungen der Medikamente.

Können Menschen mit HIV alle Berufe ausüben?

Ja, Berufsverbote gibt es nicht. Früher bekamen Piloten mit HIV keine Flugtauglichkeit bescheinigt. Doch seit einigen Jahren gilt auch in Deutschland eine europäische Richtlinie, die besagt, dass die Infektion kein Ausschlusskriterium mehr ist, wenn Piloten ansonsten den flugmedizinischen Test bestehen.

Es gibt allerdings Länder, in die HIV-Positive nur eingeschränkt oder gar nicht reisen dürfen. Darauf müsse die Fluggesellschaft achten, wenn sie ihre Piloten auf bestimmten Strecken einsetze, sagt der Kölner Rechtsanwalt Jacob Hösl, der sich auf die Rechte von Menschen mit HIV spezialisiert hat.

Auch bei der Marine und bei der Verbeamtung spiele das Virus inzwischen keine Rolle mehr, sagt Hösl. Denn es habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Menschen mit HIV auch auf hoher See einsatzfähig seien und dasselbe Renteneintrittsalter im öffentlichen Dienst erreichen könnten.

Einzig bei der Polizei gebe es noch Einschränkungen. "Alle Bundesländer wehren sich bisher dagegen, HIV-positiven Menschen die Polizeidiensttauglichkeit zu bescheinigen", sagt Hösl. Dabei sei es auch in rauen Einsatzsituationen unrealistisch, dass Blut eines infizierten Beamten in die Blutbahn eines anderen Menschen gelange.

Müssen Kollegen fürchten, angesteckt zu werden?

Die meisten Ansteckungen passieren beim Geschlechtsverkehr oder wenn man sich Drogen spritzt. Im Arbeitsalltag gibt es in der Regel keine Übertragungsgefahr. Das gilt auch für die Pflege, die Gastronomie, die Kindererziehung oder die Medizin.

Eine Restrisiko besteht für infizierte Chirurgen, die Operationen durchführen, bei denen sie sich selbst verletzen könnten. Für diesen Fall gibt es spezielle Schutzhandschuhe. Die Ansteckungsgefahr verschwindet jedoch, wenn sie erfolgreich eine Therapie machen und kein Virus mehr in ihrem Blut nachgewiesen werden kann.

Müssen Mitarbeiter oder Bewerber dem Chef sagen, wenn sie infiziert sind?

Nein, in der Regel nicht. Sie dürfen im Bewerbungsgespräch auch nur danach gefragt oder zu einem HIV-Test angehalten werden, wenn das für ihre Tätigkeit relevant ist. Das Bundesarbeitsgericht hat 2013 entschieden, dass eine HIV-Infektion als Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gilt. Denn auch wenn die Krankheit jemanden nicht einschränkt, tun es vielleicht die Reaktionen seines Umfelds darauf.

Seither sind HIV-Infizierte besser vor Kündigung geschützt. Die Krankheit darf kein Grund dafür sein, dass jemand seinen Arbeitsplatz verliert, die Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Wenn also alles gut lief und ein Mitarbeiter seine Krankheit anspricht und danach auf eine schlechtere Stelle versetzt oder anderweitig benachteiligt wird, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass das mit dem Outing nichts zu tun hat.
http://www.spiegel.de/karriere/welt-...a-1241359.html

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