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Ungelesen 11.12.14, 18:51   #1
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Elvis
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Bei Razzien gegen E-Book-Tauschportale nun auch Nutzer im Visier

Zitat:
Die Staatsanwaltschaft München geht derzeit gegen zwei Tausch-Plattformen für E-Books vor. Während bei solchen Aktionen bisher vor allem die Betreiber ins Visier genommen wurden, gibt es nun auch Durchsuchungsbeschlüsse gegen Nutzer der Seiten.

In der Sache geht es um die beiden Angebote Spiegelbest.me und Ebooksspender.me. Das berichtet Rechtsanwalt Christian Solmecke, dem die Durchsuchungsbeschlüsse vorliegen. Diese richten sich neben den Betreibern auch gegen 30 Moderatoren und 15 Nutzer. Bei letzteren hegen die Ermittler den Verdacht, dass diese sich mit eigenen Beiträgen am Aufbau der Sammlung beteiligt und somit gegen das Urheberrecht verstoßen haben.

Insgesamt sollen die Plattformen den Zugriff auf eine Auswahl von 50.000 urheberrechtlich geschützten E-Books ermöglichen. Um dabei zu sein, mussten Nutzer eine monatliche Gebühr von 5 Euro zahlen. Die Einnahmen wurden wohl zumindest zum Teil genutzt, um neue Bücher zu kaufen und den Bestand zu erweitern.

Nach Einschätzung des Anwalts haben die Nutzer der Plattform eher wenig zu befürchten. Diese hätten angegeben, selbst ausschließlich E-Books heruntergeladen zu haben. "Der private Download von nicht offensichtlich rechtswidrigen Seiten ist erlaubt. Wer monatlich eine Gebühr für den Download zahlt, kann in der Regel davon ausgehen, dass es sich um ein legales Angebot handelt", erklärte Solmecke. Das gelte insbesondere in Zeiten von Diensten wie Spotify, die aus Nutzersicht sehr ähnlich funktionieren.

Ursprung nicht im üblichen Milieu


Ein interessantes Detail bei der Sache ist die Entstehung von Ebooksspender.me. Während andere Angebote dieser Art eher aus der Warez-Szene heraus kamen, begann die Seite als völlig legale Plattform. Hier hatten sich ursprünglich einige Hausfrauen zusammengeschlossen, um gemeinsam E-Books zu kaufen und diese gemeinsam im privaten Kreis zu nutzen.

Neben der Frage, wie die Beteiligung der einzelnen Beschuldigten hinsichtlich des Urheberrechtes zu bewerten ist, steht in dem aktuellen Fall noch ein weiterer Vorwurf im Raum: Steuerhinterziehung. Denn die Gebühren, die die Nutzer monatlich entrichteten, seien nicht beim Finanzamt deklariert worden, hieß es.



Quelle:Winfuture.de

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