EuGH stellt weiter hohe Hürden an Vorratsdatenspeicherung
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil seine Rechtsauffassung zur Vorratsdatenspeicherung präzisiert. Er bekräftigte, dass es keine völlig anlasslose unbegrenzte Vorratsdatenspeicherung geben dürfe und dass einem Datenzugriff eine Entscheidung eines Gerichts oder einer ausreichend unabhängigen Behörde vorausgehen müsse.
Quelle: https://www.wbs-law.de/medienrecht/e...huerden-53874/
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