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Ungelesen 25.10.20, 23:16   #1
Benutzerbild von brumi90
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brumi90 ist offline
brumi90
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Unlizenzierte Software nachweisbar?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand von euch weiter helfen, denn ich weiß nicht genau wohin mit dieser Frage.

Hier bei der Boerse gibt es ja unter anderem auch die Programme von Adobe (Photoshop, InDesign, Illustrator) zum Download als gecrackte Version. Angenommen man würde mit dieser gecrackten Software Printprodukte wie z.B. einen Flyer zur kommerziellen Nutzung erstellen. Kann man dann irgendwo an dieser InDesign-Datei oder daraus erstellten PDF-Datei erkennen, ob dieser Flyer mit einer legal oder illegal erworbenen Lizenz erstellt worden ist?

Danke euch für die Hilfe.

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Ungelesen 21.11.20, 03:01   #2 Top
Benutzerbild von PoomA
Mitglied seit: Nov 2020
Beiträge: 6
PoomA ist offline
PoomA
Sapporteur aus Leidenschaft
 
Unlizenzierte Software nachweisbar?

brumi90,

sagen wir's mal so: wenn Du mit den gecrackten Dingern das Design für eine Schülerzeitung machst oder einen Flyer für die Tafeln, wird Dir nicht gleich das Schaffott aufgebaut.

Auf der anderen Seite ist aber auch so: wenn Du damit (insbesondere wiederkehrend) Geld verdienst, dann sollen auch die Entwickler der Software etwas davon haben - das gebietet die Fairness (und ist auch von den Crackern/KeyGenners so angedacht!

Wo ist die Mitte? Zum Beispiel mal suchen gehen nach "used software" - und dann ein originales Programm in einer älteren Version zu einem Bruchteil der aktuellen Varianten kaufen.

Zu Deiner Frage: speziell beim PDF-Export werden keine Lizenzinformationen übergeben, da diese Daten kein Bestandteil der PDF-Konformitätsklassen (1.1 oder 1.2) sind. Wenn Du sicher gehen willst, dann kannst Du die bei Dir hinterlegten Lizenzinformationen in der Anwendung betrachten und parallel dazu die erstellte Datei (wurscht, ob indd oder psd oder pdf) mit einem HexEditor nach diesen Informationen absuchen: ich bin bis jetzt nicht fündig geworden (denn diese verdeckte Datenübermittlung würde ganz nebenbei der DSGVO widersprechen).

Anders ausgedrückt: wenn man dreimal 500 Steine verdient hat, dann sind einmal 500 Euronen für eine Software auch okay... Erwischt man Dich allerdings nach der 20sten Rechnung ohne irgendeine Lizenz, sind die Anwälte selten zimperlich und rechnen gleich mal zur Begrüßung den fünffachen Neupreis der aktuellen Version - das UrhG und auch das StGB wie auch das BGB geben das locker her.

Woher ich das weiß? Ein Kunde von mir wollte eine Datenbank auf der Basis der damals neuen Access-Version 2.0 aufbauen - wenn damit seine Anforderungen umgesetzt werden könnten. Access 1.1 (als "Sicherheitskopie") hatte ich und ein Update hätte ich für wenig Geld haben können - ich habe bei Microsoft angerufen und den Sachverhalt geschildert; Antwort: "wenn der Kunde das dann produktiv einsetzt, braucht er ja sowieso eine Lizenz - und wenn er es nicht produktiv einsetzt, hat man es wenigstens probiert"

Was kam am Ende raus? Der Kunde hat sich gegen Access, aber für den SQL-Server entschieden - hierzu gab's dann für den Kunden noch einen guten Subskriptionspreis...

Was kann man daraus für sich mitnehmen? Mal anschauen, was machen, was probieren ist ok - auch zum Konvertieren geht's noch. Bei dauerhaftem produktiven Einsatz sollten dann auch ein paar Rubel für eine Lizenz übrig sein - sonst wäre das genauso, als würde Dir derjenige, für den Du den Flyer machst, die lange Nase drehen und nichts dafür rausrücken: Du wärst - ganz ehrlich - ja auch nicht begeistert, oder?

greetz,



PoomA

 

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