Hinweise


Willkommen

Navigation


Partner Links

 
Antwort Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 29.12.21, 16:46   #1
Benutzerbild von roddy66
Mitglied seit: Dec 2021
Beiträge: 1
roddy66 ist offline
roddy66
Member
 
Strafbarkeit von Downloads über One Click Hoster

Nach hiesiger Auffassung ist es ja eine Straftat, über einen One Click Hoster z.B. Filme herunterzuladen.

Stimmt es, dass die Tat allerdings gemäß § 109 UrhG nur auf Antrag eines Rechteinhabers verfolgt wird? Von Interesse an diesem Rechtsgebiet ist insbesondere der Umstand, dass es ja nach wie vor zahlreiche Foren gibt, die auf illegale Inhalte verlinken.
D.h. Rechteinhaber und Justiz wissen genau, dass täglich tausende illegaler Downloads getätigt werden, aber offensichtlich sind ihnen die Hände gebunden, weil die Server der Hoster wahrscheinlich im Nicht-EU-Ausland stehen? Wie ist denn da die aktuelle Rechtslage?

Nach meinem Verständnis müsste man vom jeweiligen Hoster doch IP Adressen verlangen können, um zu sehen wer eine Datei heruntergeladen hat? Warum aber passiert da so wenig bzw. das Spiel geht auch nach der Schließung von z.B. share-online immer munter weiter. Nicht falsch verstehen, mich interessieren einfach nur die Hintergründe.

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Ungelesen 29.12.21, 22:18   #2 Top
Benutzerbild von Kurfuerst1979
Mitglied seit: Dec 2015
Beiträge: 13
Kurfuerst1979 ist offline
Kurfuerst1979
 
Strafbarkeit von Downloads über One Click Hoster

Zitat:
Zitat von roddy66 Beitrag anzeigen
Nach hiesiger Auffassung ist es ja eine Straftat, über einen One Click Hoster z.B. Filme herunterzuladen.

Stimmt es, dass die Tat allerdings gemäß § 109 UrhG nur auf Antrag eines Rechteinhabers verfolgt wird? Von Interesse an diesem Rechtsgebiet ist insbesondere der Umstand, dass es ja nach wie vor zahlreiche Foren gibt, die auf illegale Inhalte verlinken.
D.h. Rechteinhaber und Justiz wissen genau, dass täglich tausende illegaler Downloads getätigt werden, aber offensichtlich sind ihnen die Hände gebunden, weil die Server der Hoster wahrscheinlich im Nicht-EU-Ausland stehen? Wie ist denn da die aktuelle Rechtslage?

Nach meinem Verständnis müsste man vom jeweiligen Hoster doch IP Adressen verlangen können, um zu sehen wer eine Datei heruntergeladen hat? Warum aber passiert da so wenig bzw. das Spiel geht auch nach der Schließung von z.B. share-online immer munter weiter. Nicht falsch verstehen, mich interessieren einfach nur die Hintergründe.
Soweit wie ich es bisher Verstanden habe, ist es eher eine Grauzone.
Das Herunterladen von den Medien ist per se nicht Illegal ( Recht auf Sicherungskopie etc. )
Das Verbreiten aber ist eine andere Sache, dann begehst Du eine Straftat ( Verbreitung Illegaler Sachen ).

Ich denke sie wären total überlastet das nach zu verfolgen. Und würde sich daher nicht Lohnen.

Auch die Häufigkeit der Heruntergeladenen Medien wäre erst ab einer größeren Menge relevant.

Das Problem war damals bei vielen das Torrent-verfahren Da Du ja ständig Daten mit freigegeben hast und Du somit mehr oder weniger zum Hehler wurdest.

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Antwort


 


Themen-Optionen
Ansicht



Jetzt registrieren


Registrieren | Forum-Mitarbeiter | Kontakt | Nutzungsbedingungen | Archiv

Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:40 Uhr.

All trademarks are the property of their respective owners.
Copyright ©2019 Boerse.IM/AM/IO/AI



().