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Ungelesen 29.12.21, 15:46   #1
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roddy66 ist offline
roddy66
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Strafbarkeit von Downloads über One Click Hoster

Nach hiesiger Auffassung ist es ja eine Straftat, über einen One Click Hoster z.B. Filme herunterzuladen.

Stimmt es, dass die Tat allerdings gemäß § 109 UrhG nur auf Antrag eines Rechteinhabers verfolgt wird? Von Interesse an diesem Rechtsgebiet ist insbesondere der Umstand, dass es ja nach wie vor zahlreiche Foren gibt, die auf illegale Inhalte verlinken.
D.h. Rechteinhaber und Justiz wissen genau, dass täglich tausende illegaler Downloads getätigt werden, aber offensichtlich sind ihnen die Hände gebunden, weil die Server der Hoster wahrscheinlich im Nicht-EU-Ausland stehen? Wie ist denn da die aktuelle Rechtslage?

Nach meinem Verständnis müsste man vom jeweiligen Hoster doch IP Adressen verlangen können, um zu sehen wer eine Datei heruntergeladen hat? Warum aber passiert da so wenig bzw. das Spiel geht auch nach der Schließung von z.B. share-online immer munter weiter. Nicht falsch verstehen, mich interessieren einfach nur die Hintergründe.

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