Hinweise


Willkommen

Navigation


Partner Links

 
Antwort Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 09.12.16, 23:23   #1
Benutzerbild von FinrodC
Mitglied seit: Nov 2016
Beiträge: 4
FinrodC ist offline
FinrodC
Member
 
Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

Hallo,

im Juli 2013 habe ich eine Abmahnung wegen peer to peer und dead island bekommen. Damals waren ja ein paar mehr betroffen. Ich habe damals eine unterlassungserklärung formulieren lassen und ein vergleichsangebot geschickt (per einschreiben). Darauf wurde nie reagiert, bis ich heute einen mahnbescheid über 1900€ bekommen habe mit androhung eines sofortigen verfahrens wenn ich dem bescheid widerspreche. Hat jemand was ähnliches gehabt? Wie seid ihr damit umgegangen? Wenn ich pech habe verliere ich wegen dem scheiss alle meine ersparnisse inklusive ausbildungsplatz...

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Ungelesen 10.12.16, 18:33   #2 Top
Benutzerbild von Sergejnoob
Mitglied seit: Nov 2016
Beiträge: 9
Sergejnoob ist offline
Sergejnoob
Member
 
Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

Ab zum Anwalt

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Ungelesen 10.12.16, 19:55   #3 Top
Benutzerbild von drmutaba
Mitglied seit: Sep 2014
Beiträge: 2
drmutaba ist offline
drmutaba
Member
 
Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

Zitat:
Zitat von FinrodC Beitrag anzeigen
Hallo,

im Juli 2013 habe ich eine Abmahnung wegen peer to peer und dead island bekommen. Damals waren ja ein paar mehr betroffen. Ich habe damals eine unterlassungserklärung formulieren lassen und ein vergleichsangebot geschickt (per einschreiben). Darauf wurde nie reagiert, bis ich heute einen mahnbescheid über 1900€ bekommen habe mit androhung eines sofortigen verfahrens wenn ich dem bescheid widerspreche. Hat jemand was ähnliches gehabt? Wie seid ihr damit umgegangen? Wenn ich pech habe verliere ich wegen dem scheiss alle meine ersparnisse inklusive ausbildungsplatz...
Dann ist die Lage doch recht eindeutig: dein Angebot wurde nicht angenommen, man will nun Kohle von dir sehen. Du kannst wählen zwischen Tür 1: zahlen und Tür 2: Mahnbescheid widersprechen, Klage abwarten und dann ggf. einen Anwalt hinzuziehen

Geldforderungen verjähren nach 3 Jahren. Ist halt die Frage, ob mit dem Abmahnschreiben bzw. dessen Fristsetzung bereits die Frist angefangen hat zu laufen.

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Ungelesen 11.12.16, 13:33   #4 Top
Benutzerbild von G0dl1ke2103
Mitglied seit: Nov 2016
Beiträge: 4
G0dl1ke2103 ist offline
G0dl1ke2103
Member
 
Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

Hallo FinrodC,

bist du von der Kanzlei rka abgemahnt worden?
Scheinbar macht diese Kanzlei sogar ernst:

https://www.e-recht24.de/artikel/tau...hnung-rka.html


Anbei noch ein Link der dich evtl. interessieren könnte:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...2207&linked=pm

SG

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Ungelesen 11.12.16, 18:38   #5 Top
Benutzerbild von FinrodC
Threadstarter
Mitglied seit: Nov 2016
Beiträge: 4
FinrodC ist offline
FinrodC
Member
 
Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

Ja sind die rka aasgeier. ich frage mich wie man davon leben kann anderen menschen das leben zu versauen und dann noch ruhig schlafen zu können. allesamt erschossen gehören die. Naja, so wies aussieht werd ich dann wohl nen kredit aufnehmen müssen um den scheiss zu bezahlen, nen anwalt kann ich mir auch nicht leisten und wenns vor gericht geht bin ich meinen ausbildungsplatz los.

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Ungelesen 12.12.16, 10:19   #6 Top
Benutzerbild von BackToTopic
Mitglied seit: Jan 2016
Beiträge: 4
BackToTopic ist offline
BackToTopic
Member
 
Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

Wollte ich auch anmerken, dass ein Rechtsbeistand auch um die 150 Euro kosten würde,
da es ja mit einer Beratung meist nicht getan ist und er meist zumindest ein Schriftstück
aufsetzen muss.

BackToTopic

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Ungelesen 12.12.16, 19:23   #7 Top
Benutzerbild von FinrodC
Threadstarter
Mitglied seit: Nov 2016
Beiträge: 4
FinrodC ist offline
FinrodC
Member
 
Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

Heute ist ein neues schreiben gekommen, in dem gedroht wird das sich der streitwert noch erhöhen könnte weil das spiel so beliebt wäre. Meiner info nach ist der streitwert seit 2013 bei filesharing bei 1000€ gedeckelt, wo wir schon lange drüber sind...

Wichtiger punkt der mir dabei auffällt: im mahnbescheid vom 01.12. werden 1900€ verlangt, im jetzt erhaltenen schreiben (das übrigens NICHT per einschreiben kam) verlangen sie plötzlich wieder 1500 wie vor 3 jahren. Kann ich diesen widerspruch gegen sie verwenden?

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Ungelesen 13.12.16, 20:39   #8 Top
Benutzerbild von Franken68
Mitglied seit: Jan 2015
Beiträge: 7
Franken68 ist offline
Franken68
 
Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

Zitat:
Zitat von drmutaba Beitrag anzeigen
Geldforderungen verjähren nach 3 Jahren. Ist halt die Frage, ob mit dem Abmahnschreiben bzw. dessen Fristsetzung bereits die Frist angefangen hat zu laufen.
Die 3 Jahre sind richtig. ( BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist).
Die Frist beginnt mit dem Datum der Fälligstellung, also der Tag an dem gezahlt werden soll.
Da FinrodC ein Vergleichsangebot gemacht hat, läuft die Frist ab Datum des Vergleichsangebotes.

Diese Frist endet aber immer mit dem Ende des Kalenderjahres, in diesem Fall also leider erst am 31.12.2016

Leider ist das Vergleichsangebot auch einem Schuldanerkentnis gleichzusetzen, dass war sehr ungeschickt.
Unterlassungserklärung ja, dass musst Du, aber nie ein Angebot machen.

Lies die mal die von G0dl1ke2103 vorgeschlagen Site durch: https://www.e-recht24.de/artikel/tau...hnung-rka.html

Es gibt noch eine sehr interessante Seite die sich mit diesem Thema beschäftigt:
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/
Viel zu lesen, aber hilfreich.

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Ungelesen 13.12.16, 21:39   #9 Top
Benutzerbild von FinrodC
Threadstarter
Mitglied seit: Nov 2016
Beiträge: 4
FinrodC ist offline
FinrodC
Member
 
Mahnbescheid von Koch media nach 3 Jahren.

Zitat:
Zitat von Franken68 Beitrag anzeigen
Die 3 Jahre sind richtig. ( BGB § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist).
Vergleichsangebot auch einem Schuldanerkentnis gleichzusetzen, dass war sehr ungeschickt.
Unterlassungserklärung ja, dass musst Du, aber nie ein Angebot machen.
In der hektik habe ich eines vergessen zu erwähnen, wäre wohl wichtig gewesen. die mahnung ging an die Anschlussinhaber, meine eltern, nicht mich selbst. diese können nachweisen zur tatzeit nicht im haus gewesen zu sein.

Der vergleich war so formuliert, dass meine eltern die schuld abstritten aber bereit wären eine kleine entschädigung von 200€ zu zahlen, da eine nutzung des anschlusses durch dritte nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. meine eltern gehen jetzt zu einem fachanwalt...

Mit Zitat antworten Beitrag melden
   
Antwort


 

Ähnliche Themen
Thema Forum
Twilight Zone (1985) - Koch Media sucht deutschen Ton Filme und Serien


Themen-Optionen
Ansicht



Jetzt registrieren


Registrieren | Forum-Mitarbeiter | Kontakt | Nutzungsbedingungen | Archiv

Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:53 Uhr.

All trademarks are the property of their respective owners.
Copyright ©2019 Boerse.IM/AM/IO/AI



().